Unsere Mitgliedsbeiträge

 

 

Beitragsordnung TTP „Strabian“ e.V.

 

Während der Gründungsversammlung des TTP „Strabian“ e.V. am 12.11.2005 wurde folgende Beitragsordnung für die Mitgliedschaft (Satzung § 3) festgelegt:

 

Bei Teilnahme an unterschiedlichen Sportangeboten (z.B. Wettkampfbetrieb, zusätzliches Training, Sportabzeichen) hat der Teilnehmer zu den unten aufgeführten Gebühren unterschiedliche Beiträge zusätzlich zu entrichten.

 

1)      ordentliche Mitglieder:

 

Für ordentliche Vereinsmitglieder ist eine einmalige Aufnahmegebühr von 5,- Euro fällig.

Zudem wurden folgende monatliche Mitgliedsbeiträge festgelegt:

 

-          Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:         4,00 Euro

-          Erwachsene                                                                                     5,00 Euro

 

Zur Familienförderung bietet der Verein Beitragsfreiheit für maximal 2 Kinder bei ordentlicher Mitgliedschaft beider Elternteile.

 

Diese Beiträge werden halbjährlich abgerechnet.

 

2)      Kurzzeitmitglieder

 

Die Beiträge für Kurzzeitmitglieder sind abhängig von:

 

-          Art und Umfang der Maßnahme (Kurs)

-          Zeitdauer der Maßnahme

-          Anzahl der Trainingseinheiten

 

und werden kurzfristig vom Vorstand beschlossen sowie dem Teilnehmer vor Beginn der Maßnahme bekannt gegeben.

 

3)      Passive- und Fördermitglieder

 

Der Monatsbeitrag für Passive- und Fördermitglieder beträgt 1,- Euro und wird halbjährlich abgerechnet.

 

4)      Ehrenmitglieder

 

Für Ehrenmitglieder werden keine Mitgliedsbeiträge fällig.

 

Spremberg, 12.11.2005